FN 153197 s | Version 17.02.2014
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der RELE Handels-GmbH ("RELE") gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen, auch im Rahmen künftiger Rechtsbeziehungen, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung oder eines Hinweises auf die AGB bedarf. Mitarbeiter von RELE sind nicht berechtigt, diese Geschäftsbedingungen abzuändern. Die Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, sie stimmen mit den vorliegenden AGB überein.
2. Angebote von RELE sind unverbindlich. Bestellungen binden RELE erst bei schriftlicher Bestätigung oder Erfüllung. Der Vertragsinhalt ist ausschließlich das schriftlich Vereinbarte. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung des Auftraggebers ab, gilt die Abweichung als genehmigt, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Mitarbeiter von RELE haben keine Vertragsabschlussbefugnis.
3. Alle Preise sind in Euro, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk, einschließlich Verpackung zuzüglich USt. Steigen die Materialpreise während der Ausführung eines Auftrags, ist RELE berechtigt, den Kaufpreis den erhöhten Materialpreisen anzupassen. Der Auftraggeber ist im Gegenzug berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung 10% des vereinbarten Preises übersteigt.
4. Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig, sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Zahlungen sind durch Überweisung auf das Konto von RELE zu leisten. Barzahlungen sind ausgeschlossen.
5. Schecks und Wechsel werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und nur zahlungshalber angenommen. Alle Wechselkosten, Spesen, Diskontspesen usw. gehen zu Lasten des Käufers. Für Wechselzahlungen wird kein Skonto gewährt. RELE übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige Vorlegung oder Proteststellung angenommener Wechsel.
6. Wird der Zahlungstermin überschritten, mahnfähig der Käufer auch ohne Mahnung. Alle anderen Forderungen gegen den Käufer, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig sind, werden sofort ohne Abzug fällig. Das Recht von RELE vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleibt unberührt. Bei Verzug werden eingeräumte Zahlungsziele wirkungslos.
7. Anstelle der Zahlung des Kaufpreises ist RELE berechtigt, die nicht vollständig bezahlten gelieferten Waren zurückzuverlangen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht und vollständig nachkommt, auch aus anderen Geschäften mit RELE. Dieses Recht besteht auch, wenn über das Vermögen des Käufers Insolvenz- oder Ausgleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird oder der Käufer de facto seine Zahlungen einstellt oder sich mit seinen Gläubigern ausgleichshalber nähert.
8. Im Verzugsfall hat der Käufer gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 352 UGB zu bezahlen. Darüber hinaus hat der Käufer alle Mahn-, Inkasso-, Vollstreckungs- und Auskunftskosten, die im Zusammenhang mit dem Einzug offener Forderungen stehen, zu tragen.
9. Dem Käufer steht kein Zurückbehaltungsrecht oder ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Die Aufrechnung mit Forderungen gegen RELE ist nur zulässig, wenn die Forderung ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
10. Die vereinbarten Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
11. Als Rechtsfolge einer etwaigen Lieferverzögerung von RELE kann der Auftraggeber ausschließlich vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist nur zulässig, wenn der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist von mindestens drei Wochen schriftlich setzt, unter Androhung des Rücktritts vom Vertrag. Ansprüche über den Vertragsrücktritt hinaus stehen dem Auftraggeber nicht zu. Ist der Verzug auf höhere Gewalt zurückzuführen, besteht kein Rücktrittsrecht. Dies gilt auch, wenn ein Ereignis höherer Gewalt bei einem Hersteller oder Lieferanten von RELE eintritt.
12. Lieferfristen von RELE laufen nicht an oder verlängern sich entsprechend, wenn der Auftraggeber mit eigenen Pflichten oder Obliegenheiten in Verzug ist, insbesondere wenn er die Pflicht zur Vorauszahlung nicht rechtzeitig erfüllt. Für die Rechtzeitigkeit einer Vorauszahlung ist der Tag der Gutschrift auf dem Konto von RELE maßgeblich.
13. Lieferung der Ware erfolgt ab Werk (EXW) auf Gefahr des Käufers. Transportversicherung wird nur auf schriftliche Weisung und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.
14. Teillieferungen sind zulässig und werden als eigenständige Geschäfte behandelt.
15. RELE gewährleistet, dass die Waren frei von Herstellungs- oder Materialfehlern sind und den einschlägigen Normen entsprechen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei Tagen nach Abnahme schriftlich zu rügen. Für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge ist der Eingang bei RELE maßgeblich. Späte Mängelrügen werden nicht berücksichtigt. Der Käufer trägt die Beweislast für den Mangel, den Zeitpunkt seiner Feststellung und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
16. Bei Mängeln hat RELE nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu gewährleisten. Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer Preisminderung oder Vertragsrücktritt verlangen. Bei geringfügigen Mängeln ist der Käufer nicht zum Rücktritt berechtigt. Beim Verkauf gebrauchter Waren wird jegliche Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen.
17. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware.
18. Verweigert der Käufer die Abnahme, ist RELE berechtigt, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. RELE ist ferner berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers bei einem Spediteur oder in einem Lager einzulagern. RELE kann eine angemessene Lagergebühr verrechnen.
19. RELE haftet für eigenes Verschulden und das Verschulden von Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei leichter Fahrlässigkeit ist jede Haftung ausgeschlossen. Für Folgeschäden, indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen. Schadenersatzansprüche aufgrund eines Mangels verjähren ein Jahr nach Lieferung. RELE übernimmt keinerlei Haftung für einen Ersatz von Schäden, die auf unsachgemäßer Verlegung durch Dritte oder Fremdfirmen zurückzuführen sind.
20. Die Beschaffenheit der Waren wird ausschließlich durch die Produktbeschreibung von RELE bestimmt. Öffentliche Äußerungen, Empfehlungen oder Werbung stellen keine vertragliche Eigenschaft der Waren dar. Der Käufer ist verpflichtet, den in Produktinformationen enthaltenen Hinweisen für den Gebrauch der Waren streng zu folgen. Für Personenschäden und Sachschäden, die auf unsachgemäßer Nichtbefolgung der Produktinformationen beruhen, wird keine Haftung übernommen.
21. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Nebengebühren Eigentum von RELE. Vom Eigentumsvorbehalt betroffene Waren hat der Käufer sorgfältig zu behandeln. Bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehalts gilt der Käufer als Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung der Waren während der Dauer des Eigentumsvorbehalts von RELE ist unzulässig. Zugriffe Dritter auf die Waren sind RELE unverzüglich zwecks Intervention mitzuteilen.
22. Die in diesen AGB oder in den Gesetzen enthaltenen Bestimmungen über den Zeitpunkt der Gefahrübertragung werden durch den Eigentumsvorbehalt nicht geändert. Die Kosten, die bei der Durchsetzung von Rechten aus dem Eigentumsvorbehalt entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.
23. Verkauft der Käufer vom Eigentumsvorbehalt betroffene Waren weiter, tritt er hiermit alle daraus entstehenden Forderungen an RELE ab. RELE nimmt die Abtretung hiermit an.
24. Die Bezeichnung RELE und RELE Systemplatten sind durch nationale und internationale Design- und Markenrechte geschützt. Verletzungen dieser Rechte werden gerichtlich verfolgt.
25. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, Werbung und Informationen über RELE sowie deren Produkte und Dienstleistungen per E-Mail zu erhalten. Er willigt ein, dass für das Rechtsgeschäft notwendige Daten elektronisch erfasst und verarbeitet werden.
26. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird automatisch durch eine solche ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt und zulässig ist.
27. Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge sowie Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt und nicht unverzüglich widersprochen werden.
28. Als Erfüllungsort für die Verpflichtungen beider Vertragsparteien wird Wien vereinbart. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Für alle Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des zuständigen Gerichts in Wien Innere Stadt vereinbart.
29. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aus welchem Grund auch immer unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die der wirtschaftlichen Wirkung möglichst nahekommt und zulässig ist. Dies gilt insbesondere bei Konflikten zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Konsumentenschutzgesetz.