FN 153197 s | Version 17.02.2014
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der RELE Handels-GmbH ("RELE") gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen, auch im Rahmen künftiger Rechtsverhältnisse, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung oder eines Hinweises auf die AGB bedarf. Mitarbeiter von RELE sind nicht zur Abänderung dieser Bestimmungen ermächtigt. Die Einkaufs- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich widersprochen, sofern sie nicht mit den vorliegenden AGB übereinstimmen.
2. Angebote von RELE sind freibleibend. Bestellungen verpflichten RELE erst mit schriftlicher Bestätigung oder Erfüllung. Der Vertragsinhalt ist ausschließlich das, was schriftlich vereinbart wurde. Weicht die Auftragsbestätigung vom Auftrag des Kunden ab, gilt die Abweichung als genehmigt, sofern der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht. Mitarbeiter von RELE haben keine Vertragsabschlussbefugnis.
3. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, in Euro, ab Werk, inklusive Verpackung zuzüglich Umsatzsteuer. Erhöhen sich Materialpreise während der Ausführung eines Auftrages, ist RELE berechtigt, den Kaufpreis den gestiegenen Materialpreisen anzupassen. Der Kunde ist wiederum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung 10% des vereinbarten Preises übersteigt.
4. Rechnungen sind bei Erhalt sofort fällig, sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Zahlungen sind durch Überweisung auf das Konto von RELE zu leisten. Barzahlungen sind ausgeschlossen.
5. Schecks und Wechsel werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und nur zahlungshalber angenommen. Alle Wechselkosten, Spesen, Diskontspesen usw. gehen zu Lasten des Käufers. Bei Wechselzahlungen wird kein Skonto gewährt. RELE übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige Vorlage oder Protestnahme angenommener Wechsel.
6. Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der Käufer auch ohne Mahnung in Verzug. Alle weiteren, noch nicht fälligen Forderungen gegen den Käufer werden mit sofortiger Fälligkeit ohne Abzug fällig. Das Recht von RELE, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleibt unberührt. Bei Verzug werden gewährte Zahlungsziele ungültig.
7. Anstelle der Zahlung des Kaufpreises ist RELE berechtigt, die noch nicht vollständig bezahlten gelieferten Waren zurückzufordern, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht und vollständig nachkommt, auch aus anderen Geschäften mit RELE. Dieses Recht besteht auch, wenn über das Vermögen des Käufers Insolvenz- oder Ausgleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird oder der Käufer faktisch seine Zahlungen einstellt oder sich seinen Gläubigern mit einem Ausgleichsvorschlag nähert.
8. Im Falle der verspäteten Zahlung hat der Käufer gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 352 UGB zu zahlen. Weiters hat der Käufer alle mit der Einbringung ausstehender Forderungen verbundenen Mahn-, Inkasso-, Vollstreckungs- und Auskunftskosten zu tragen.
9. Der Käufer ist nicht zur Zurückbehaltung oder Leistungsverweigerung berechtigt. Die Aufrechnung mit Forderungen gegen RELE ist nur zulässig, wenn die Forderung ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde.
10. Die vereinbarten Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung zu laufen.
11. Als Rechtsfolge eines etwaigen Verzuges von RELE kann der Auftraggeber ausschließlich vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist nur zulässig, wenn der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist von mindestens drei Wochen schriftlich setzt, unter Androhung des Vertragsrücktritts. Ansprüche über den Vertragsrücktritt hinaus stehen dem Auftraggeber nicht zu. Ist der Verzug auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt berechtigt. Dies gilt auch, wenn bei einem Erzeuger oder Lieferanten von RELE ein Ereignis höherer Gewalt eintritt.
12. Lieferfristen von RELE beginnen nicht zu laufen oder werden entsprechend verlängert, wenn der Auftraggeber mit eigenen Pflichten und Obliegenheiten im Rückstand ist, insbesondere wenn er seine Verpflichtung zur Vorauszahlung nicht rechtzeitig erfüllt. Für die Rechtzeitigkeit einer Vorauszahlung ist der Gutgeschriebene Zeitpunkt auf dem Konto von RELE maßgebend.
13. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk (EXW) auf Gefahr des Käufers. Eine Transportversicherung wird nur auf schriftliche Anordnung und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.
14. Teillieferungen sind zulässig und gelten als einzelne Geschäfte.
15. RELE gewährleistet, dass die Ware frei von Fabrikations- und Materialfehlern ist und den einschlägigen Normen entspricht. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei Tagen nach Abnahme schriftlich zu rügen. Die Rechtzeitigkeit der Rüge bestimmt sich nach dem Eingang der Reklamation bei RELE. Verspätete Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Der Käufer hat die Beweislast für den Mangel, seine Entdeckungszeit und die Rechtzeitigkeit der Rüge.
16. Bei Mängeln wird von RELE nach eigenem Ermessen durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung Gewähr geleistet. Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer Preisminderung oder Vertragsrücktritt verlangen. Bei geringfügigen Mängeln ist der Käufer nicht zum Rücktritt berechtigt. Beim Verkauf gebrauchter Waren wird jede Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen.
17. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware.
18. Weigert sich der Käufer die Abnahme, ist RELE nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen, mindestens drei Wochen betragenden Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. RELE ist weiters berechtigt, die Kosten und Gefahr des Käufers bei einem Spediteur oder Lagerhaus einzulagern. RELE kann eine angemessene Gebühr für die Einlagerung verrechnen.
19. RELE haftet nur für eigenes sowie Erfüllungsgehilfenverschulden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Für Folgeschäden, indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet. Schadenersatzansprüche wegen Mangels verjähren ein Jahr nach Lieferung. RELE übernimmt keinerlei Haftung für Ersatz von Schäden, die durch unsachgemäße Montage von Dritten oder Fremdfirmen verursacht wurden.
20. Die Beschaffenheit der Ware bestimmt sich ausschließlich nach der Produktbeschreibung von RELE. Öffentliche Äußerungen, Empfehlungen oder Werbung stellen keine vertragliche Eigenschaft der Ware dar. Der Käufer ist verpflichtet, die in Produktinformationen enthaltenen Hinweise bezüglich der Verwendung der Ware strikt zu befolgen. Für Personen- und Sachschäden, die auf unsachgemäße Beachtung der Produktinformationen zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
21. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenkosten im Eigentum von RELE. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware pfleglich zu behandeln. Bis zum Ablauf des Eigentumsvorbehalts gilt der Käufer als treuhänderisch für die unter Eigentumsvorbehalt verkaufte Ware verwahrend. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung der Ware unzulässig. Zugriffe Dritter auf die Ware sind RELE unverzüglich zum Zwecke der Intervention anzuzeigen.
22. Die Bestimmungen dieser AGB oder des Gesetzes über den Zeitpunkt der Gefahrübertragung werden durch den Eigentumsvorbehalt nicht geändert. Die Kosten, die durch die Geltendmachung von RELE-Rechten aus dem Eigentumsvorbehalt entstehen, trägt der Käufer.
23. Verkauft der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, tritt er hiermit alle daraus entstehenden Forderungen an RELE ab. RELE nimmt die Abtretung hiermit an.
24. Die Bezeichnung RELE und RELE Systemplatten sind durch nationale und internationale Design- und Markenrechte geschützt. Verletzungen dieser Rechte werden gerichtlich verfolgt.
25. Der Käufer erklärt sich mit dem Erhalt von Werbung und Informationen über RELE und deren Produkte und Dienstleistungen per E-Mail einverstanden. Er erkennt an, dass für die Rechtsgeschäft erforderliche Daten elektronisch aufgezeichnet und verarbeitet werden.
26. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird automatisch durch eine solche ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt und zulässig ist. Dies gilt insbesondere auch für den Fall eines Konfliktes zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Konsumentenschutzgesetz.
27. Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform zur Wirksamkeit. Mündliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt und nicht sofort widersprochen werden.
28. Als Erfüllungsort für die Verpflichtungen beider Vertragsparteien wird Wien vereinbart. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen. Für etwaige Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des zuständigen Gerichts in Wien Innere Stadt vereinbart.
29. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aus welchem Grund auch immer unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt und zulässig ist. Dies gilt insbesondere für den Fall von Konflikten zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Konsumentenschutzgesetz.